Rechtsanwalt
Arne Weller
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Recht ...ist Wille zur Gerechtigkeit (G. Radbruch) lassen Sie sich beraten

Beratung

Für eine wirkungsvolle und effiziente Verteidigung ist es wichtig, dass Sie sich möglichst frühzeitig beraten lassen. Es ist Ihr gutes Recht in jedem Stadium des Verfahrens sich durch einen Strafverteidiger beraten bzw. Verteidigen zu lassen.

Im Falle einer Vorladung durch die Polizei, sollten Sie in jedem Fall einen Anwalt kontaktieren und zunächst von Ihrem Schweigerecht gebauch machen. D.h. Sie müssen weder bei der Polizei noch bei der Staatsanwaltschaft oder beim zuständigen Strafgericht Aussagen zu der Sache machen.

Hier kann eine frühzeitige Kontaktaufnahme zu einem Strafverteidiger vor nachteiligen Auswirkungen im späteren Strafverfahren bewahren und die Weichen in die richtige Richtung gestellt werden.

Im Falle einer Festnahme oder Durchsuchung können Sie mich auch auf meiner Notfallhandynummer erreichen.

Fachanwalt für Strafrecht

Arne Weller

Telefon:+49 40 43 27 44 34
Mobil:+49 177 30 05 900
Email:weller@twp-strafrecht.de
Adresse:Bahrenfelder Strasse 162
Ort:22765 Hamburg - Altona

Rechtsanwalt Arne Weller
Bahrenfelder Strasse 162 - 22765 Hamburg - Tel. 040 43274434 - Mobil 0177 300 5 900 - weller@twp-strafrecht.de
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